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Grundsätzliche Informationen zur Händigkeit

Früher wurden linkshändige Kinder zur Rechtshändigkeit umerzogen. Heute weiß man, dass sich eine solche Umschulung der Händigkeit negativ auswirkt. Vor allem beim Schreiben können Störungen in den natürlichen zerebralen Abläufen entstehen. Die Benutzung der nicht-dominanten Hand kann zu komplexen Funktionsstörungen, Hemmungen, Blockaden und Überbelastungen des gesamten Gehirns führen.

Folgen einer umgeschulten Händigkeit können u.a. Gedächtnisstörungen, Konzentrationsstörungen, feinmotorische Störungen bis hin zu Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sowie Verhaltensstörungen sein.

Linkshändigkeit ist keine “schlechte Angewohnheit”

Die Händigkeit, also welche Hand bevorzugt benutzt wird, ist angeboren und vermutlich vererbt. Neueste Studien belegen, dass die Händigkeit eines Menschen schon vor der Geburt festgelegt ist

In der Regel benutzen Kinder beim Greifen zunächst beide Hände etwa gleich häufig. Etwa nach dem achten Lebensmonat bevorzugen die meisten Kinder eine Hand beim Greifen und im dritten Lebensjahr ist die Händigkeit meist deutlich und stabil ausgeprägt. Linkshändige Kinder können daher ebenso gut malen und basteln wie rechtshändige Kinder!

Händigkeitstestung

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Bei vielen Menschen ist die Händigkeit eindeutig. Durch die als negativ empfundene Umschulung auf die nicht-dominante rechte Hand ist sich aber mancher Linkshänder nicht sicher, welche Händigkeit er wirklich hat. Dies macht sowohl die Bestimmung als auch eine eventuelle Rückschulung nicht immer leicht.

Anders ist die Händigkeitsbestimmung bei Kindern, die je nach Veranlagung zum Wechseln des Handgebrauchs neigen, oder sich auf Grund von Modell- und Nachahmungsverhalten an der mehr rechtshändig geprägten Umgebung orientiert haben. Hier ist eine genaue Händigkeitsbeobachtung und -testung möglich und sinnvoll.

In unserem Team führt Frau Manuela Droehmer diese Testreihen als zertifizierte Linkshänderberaterin durch.

Mit einem standardisierten Diagnoseverfahren, bei dem auch längere Videosequenzen ausgewertet werden, wird die Händigkeit zweifelsfrei bestimmt.

In der anschließenden Besprechung der Auswertung werden die Maßnahmen gemeinsam festgelegt.

Vor Schulbeginn sollte die dominante Hand bekannt sein

Unterschieden wird die aktive, dominante Hand, die als Führungshand dient, von der nicht-dominanten Hand, die als Halte- oder Hilfshand eingesetzt wird. Die dominante Hand besitzt eine größere Geschicklichkeit, längere Ausdauer und einen bevorzugten Handgebrauch, es gilt also:

Führungshand = Aktivitätshand = dominante Hand

Haltehand = Hilfshand = nicht-dominante Hand

Wenn Ihr Kind auch nach dem vierten Lebensjahr noch häufig die Hand wechselt und Sie unsicher sind, ob es Links- oder Rechtshänder ist, sollten Sie mit uns darüber sprechen. Gegebenenfalls kann auch der Kinderarzt veranlassen, dass durch uns die Händigkeit Ihres Kindes abgeklärt wird. Wichtig ist, dass noch vor Schuleintritt die Schreibhand feststeht.

Das Schreiben von links nach rechts führt bei Linkshändern leicht zu einer verkrampften Haltung, die langfristig Haltungsschäden verursachen kann. Deshalb müssen linkshändige Kinder eine lockere Schreib- und Malhaltung in der Regel gezeigt bekommen und üben, beispielsweise wie sie Stifte halten und das Mal- und Schreibpapier legen. Vielerorts werden vor der Einschulung inzwischen auch Vorbereitungskurse für das linkshändige Schreiben angeboten.

Es gibt keine Tätigkeit, an der allein die Händigkeit eines Kindes bestimmt werden kann und es gibt auch keinen Schnelltest, der in Zweifelsfällen die Händigkeit sicher belegt. Beobachtungen zur Händigkeit können bei Kindern normalerweise schon sehr früh an spontanen, von der Erziehung nicht beeinflussten Tätigkeiten gemacht werden, wie z.B. beim Greifen von Bauklötzen, der Rassel und von anderem Spielzeug.

 

Weitere Informationen zur Linkshändigkeit finden Sie unter der Rubrik Fachbereiche/Linkshänderberatung

Konzept und wissenschaftlicher Hintergrund der Testungen vgl. Sattler, J.B., “Zur Testung der Linkshändigkeit“. In: Left Hand Corner, Nr. 2, 1/1998.

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